Rechtsanwalt für
MEDIZINRECHT(Fachanwalt)
ARBEITSRECHT(Fachanwalt)
SOZIALRECHT

Erfahrung
Expertise
Engagement

Medizin-, Sozial- und Arbeitsrecht sind komplexe Themengebiete, die langjährige Erfahrung und spezifisches Fachwissen erfordern.

Als Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht setze ich mich seit Jahrzehnten erfolgreich für meine Mandanten ein, um Patienten- und Arbeitnehmer- und soziale Rechte durchzusetzen. Eine Beratung kann auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Dabei werden zunächst die Erfolgsaussichten von Ansprüchen überprüft. Im Anschluss kann die außergerichtliche Geltendmachung bundesweit erfolgen oder die Vertretung der Anliegen der Mandanten vor allen Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie allen Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
 

Kosten

Eine orientierende Erstberatung erfolgt unentgeltlich.
Im weiteren Verlauf werden die Kosten stets vorab transparent gemacht.

Rechtsanwalt
Hartmut Geil

Seit 1997 als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2004 als Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich über jahrzehntelange anwaltliche Erfahrungen, lange Zeit als Mitbegründer in der Sozietät Kraft, Geil und Kollegen.

Arzthaftungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht inkl. das Recht der schwerbehinderten Menschen stehen heute im Fokus meiner Arbeit. Konflikte im Arbeitsverhältnis gehören ebenfalls zu den Mandaten, für die ich eine besondere Expertise aufweisen kann. 

Expertise

„Ein Fachmann ist ein Mann, der einige der größten Fehler kennt, die man in dem betreffenden Fach machen kann, und sie deshalb zu vermeiden versteht.“ 
(Werner Heisenberg, Physiker)

Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht

Fehlgeschlagene ärztliche Behandlungen können für die Betroffenen extreme Auswirkungen haben: von finanziellen Nachteilen bis hin zu  traumatischen Belastungen.

Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht

Die Vertretung erfolgt bei Streitigkeiten um die Höhe des Grades der Behinderung und die Nachteilsausgleiche (Merkzeichen G, aG, H usw.).

Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht

Probleme mit den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bilden den Schwerpunkt meiner Tätigkeit in diesem juristischen Fachgebiet.

Konflikte im Arbeitsverhältnis

Konflikte im
Arbeitsverhältnis

Kündigungsschutzverfahren sind zentraler Bestandteil meiner Mandate im Arbeitsrecht. 

Hat man bei Behandlungsfehlern als Patient überhaupt eine Chance?

Da es Leitlinien für ärztliches Verhalten gibt, kann ein erfahrener, sorgfältig arbeitender Anwalt zu einer realistischen Einschätzung der Sachlage kommen. Ein rechtliches Vorgehen ist also keineswegs von vorneherein aussichtslos. Es bedarf allerdings entsprechender Sorgfalt bei der Abschätzung der Chancen für ein erfolgreiches Verfahren.

Kann ich mir ohne Rechtsschutzversicherung einen Arzthaftungsprozess überhaupt leisten?

Arzthaftungsprozesse sind oft ziemlich teuer. Bei einem hohen Streitwert gibt es aber die Möglichkeit, einen Prozessversicherer mit ins Boot zu holen. Sieht der Versicherer Chancen auf einen Prozessgewinn, übernimmt er alle Kosten und wird im Gegenzug mit einem Drittel der erstrittenen Entschädigungssumme entlohnt.

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Gilt das auch für Ärzte und medizinische Gutachter?

Das Sprichwort ist schnell in aller Munde, wenn es um Arzthaftungsrecht geht. Meiner Erfahrung nach tut man den Gutachtern unrecht. Sie bemühen sich in aller Regel, die Situation sachgerecht zu beurteilen.

Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Die Arzthaftung für Behandlungsfehler ist eigentlich durch jeden Rechtsschutzversicherungsvertrag abgedeckt, geht es doch dabei um die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. Die Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist nur dann abgedeckt, wenn die Rechtsschutzversicherung das Arbeitsrecht einschließt.

Braucht man vor einem Sozialgericht einen Anwalt?

Ein Anwalt ist keine Pflicht bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht. Um jedoch die juristischen Möglichkeiten richtig einzuschätzen und dann ggf. auch durchsetzen zu können, ist anwaltliche Unterstützung meist trotzdem geboten.

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?

Die Angaben dazu sind selbstverständlich Zirkaangaben, da es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann. In der Regel dauert ein Verfahren im

  • Sozialrecht ca. 9 Monate
  • Arzthaftungsrecht ca. 1 Jahr, manchmal auch länger
  • Arbeitsrecht ca. 4 Wochen bis zur Gütevereinbarung. Kommt es nicht zu einem Vergleich, dauert das Verfahren ca. 3–6 Monate
     

Was kostet ein Verfahren vor dem Sozialgericht?

Verfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei. Für einen Kläger fallen keine Gerichtskosten an. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Wer nicht als Versicherter, Leistungsempfänger oder behinderter Mensch klagt, muss Gerichtskosten bezahlen (z.B. Unternehmer, Ärzte oder Therapeuten). Auch die möglichen Anwaltskosten werden nach der Gebührenordnung abgerechnet.

FAQ

Häufig gestellte Fragen
meiner Mandanten.

Kontakt

RA Hartmut Geil
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht  

Twellbachtal 55
33619 Bielefeld

Festnetz: 0521 32945231
Mobil: 0152 59477347
E-Mail: info@ra-geil.de